
Die Stadt Jena vergibt keine Impftermine. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Webseite der Kassenärztliche Vereinigung oder telefonisch unter 0049 3643 4950490.
Allgemeine Informationen
Die Organisation der Impfungen – von der Terminvergabe bis hin zur eigentlichen Impfung – wird ausschließlich über das Land Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens geregelt. Die Kommunen haben lediglich die Aufgabe, bei der Bereitstellung von Impfzentren vor Ort zu unterstützen. Als zentrale Informationsplattformen zum Thema „Impfen in Thüringen“ hat sowohl das Land Thüringen als auch die Kassenärztliche Vereinigung Webseiten bereitgestellt.
Wer wird zuerst geimpft?
Die Reihenfolge der Impfungen regelt eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Eine Übersicht der Priorisierung ist auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung nachzulesen.
Informationen zur Impfstrategie Thüringen bietet die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen an.
Wie muss man nachweisen, dass man zu einer vorrangig zu impfenden Gruppe gehört?
Bei der Terminvergabe werden unter anderem Alter und Beruf abgefragt - für den Nachweis sind der Personalausweis beziehungsweise eine Bestätigung des Arbeitgebers nötig.
Wann ist die Hotline für die Vergabe der Impftermine erreichbar?
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 07:00 - 17:00 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Die Telefonnummer lautet: 0049 3643 4950490. Sollte es zu Lieferengpässen des Impfstoffes kommen, können Terminvergaben mitunter ausgesetzt werden.
Kann man sich auf eine Warteliste setzen lassen, um nicht ständig anzurufen?
Nein. Es gibt keine Wartelisten.
Wo befinden sich die Impfzentren in Jena?
Standorte der Impfzentren in Jena
Standort | Barrierefreiheit |
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1. Ziegesarstraße 19, 07747 Jena (ehemalige Praxis) |
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2. Volksbad, Knebelstraße 10, 07745 Jena |
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Sie können sich selbst aussuchen, in welches Impfzentrum Sie gehen möchten.
Können die Seniorenbegegnungsstätten nicht gesammelt Termine für mehrere Bürger*innen vereinbaren?
Nein, jeder Bürger muss selbstständig einen Termin vereinbaren.
Wie geht es weiter, wenn ich einen Termin bekommen habe?
Haben Sie einen Impftermin bekommen, erhalten Sie 1-2 Tage vor dem Termin eine SMS oder eine E-Mail (sofern dieses angegeben wurde) zur Terminbestätigung. Können Sie Ihren Impftermin nicht wahrnehmen oder müssen ihn verschieben, erfolgt die Mitteilung über die E-Mail: impftermine@kvt-nd-service.de. Möchten Sie einen neuen Termin vereinbaren, erfolgt dies wieder über die Hotline.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Wenn Sie online gebucht haben, können Sie Ihre Unterlagen zu Hause ausdrucken und mitbringen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, vereinfacht aber den Ablauf in der Impfstelle. Sie können gern auch Ihren Medikamentenplan mitbringen. Falls Sie eine Begleitperson benötigen, kann diese zum Termin mitkommen. Bitte vergessen Sie Ihren Impfausweis nicht.
Muss ich beim Termin eine FFP2-Maske tragen?
Entweder eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Wie komme ich zum Impfzentrum - gibt es einen Fahrdienst?
Nur wenn Sie eine Pflegestufe haben, können Sie sich vom Hausarzt einen Transportschein ausstellen lassen.
Muss ich die Impfung oder den Transport zur Impfung bezahlen?
Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile Impfteams ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos - unabhängig vom Versicherungsstatus.
Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Für gesetzlich Krankenversicherte kann durch die Hausärztin oder den Hausarzt eine durch die Krankversicherung getragene Beförderung verordnet werden. Die gilt für folgende Personengruppen:
- Versicherte mit den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" im Schwerbehindertenausweis,
- Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 oder 5.
- Bei Vorliegen des Pflegegrades 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegen.
Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin oder Arzt.
Wie wird in Pflegeheimen oder im betreuten Wohnen geimpft?
In den Pflegeheimen impfen die mobilen Impfteams. Die Terminvergabe erfolgt über die Pflegeheime, die sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung anmelden. Bürger*innen im betreuten Wohnen, die mobil sind, müssen sich über die Terminvergabe-Hotline anmelden.
Ich habe einen schwer behinderten Angehörigen, wann kann ich einen Termin vereinbaren?
Das richtet sich nach der Priorität.
Gibt es Möglichkeiten von mobilen Impfteams für Pflegebedürftige zu Hause?
Leider nicht. Diese Impfungen sollen später die Hausärzte übernehmen.
Ab wann sind Geimpfte wirklich geschützt?
Für eine Grundimmunisierung müssen sich Personen zweimal impfen lassen. Nach der zweiten Impfung dauert es ca. 14 Tage, bis der Schutz vollständig vorliegt. Ob, wie bei Influenza, die Impfung jedes Jahr erfolgen muss, ist noch offen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium unter dem Punkt: Wie wirksam sind die mRNA-COVID-19-Impfstoffe?
Gibt es Erkenntnisse zu möglichen Nebenwirkungen?
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten.
Die bisher häufigsten Nebenwirkungen sind Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit und Kopfschmerzen. Eine Übersicht zu allen in der Testphase aufgetretenen Nebenwirkungen finden Sie beim Robert-Koch-Institut unter dem Punkt: Wirksamkeit und Sicherheit.
Das Paul-Ehrlich-Institut informiert wöchentlich über Impfstoff-Nebenwirkungen, die während der gegenwärtigen Impfphase auftreten. Dort können Sie auch bei Ihnen auftretende Nebenwirkungen melden.
Wer haftet bei Impfschäden?
Dazu schreibt das Bundesgesundheitsministerium Folgendes:
Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung auch über die eigens entwickelte App, die Safe Vac App 2.0 des PEI, erfolgen. Diese App ist in den App Stores verfügbar.
Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.
Wohin kann ich mich mit Fragen wenden?
Zu gesundheitlichen Fragen die Impfung betreffend, ist der Hausarzt die erste Adresse. Auch Ärzte, die die Impfstellen besetzen, führen Beratungsgespräche durch.
Inhaltliche und organisatorische Fragen zur Impfung adressieren Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117:
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar
Tel.: 0049 3643 4920490
Fax: 0049 3643 559-191
E-Mail: corona-impfen@kvt.de
Sie haben auch die Möglichkeit, unter der Telefonnummer 0049 800 84 84 111 (BARMER Krankenkasse) Ihre Fragen zur Impfung zu stellen.
Wichtige Informationsseiten zum Thema Impfen
- Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Impfen
- Robert-Koch-Institut: COVID-19 und Impfen
- Faktenblatt zur Impfung (PDF)
- Paul-Ehrlich-Institut: Coronavirus und COVID-19
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Informationen zur COVID-19-Impfung