Corona-Impfung

Impfen mit Terminvergabe

Apotheke »Medipolis Apotheke im Eulenhaus«, Schillerstraße 1

Die Impfung erfolgt jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr. Geimpft werden nur Personen, die älter als 18 Jahre sind.
Terminvereinbarungen per Telefon: 0049 3641 - 23130, E-Mail: impfen@medipolis.de 
oder per Online-Kalender auf der Seite www.medipolis-apotheken.de/apotheke-im-eulenhaus/

Impfen

Die Impfstelle Jena schließt zum 23. Dezember 2023.

Impftermine können mit teilnehmenden Arztpraxen unter www.impfen-thueringen.de 
oder telefonisch unter 03643 495 0490 vereinbart werden. (Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils 8 – 17 Uhr, Mittwoch, Freitag jeweils 8 – 12 Uhr.)

 

Weitere Impfmöglichkeiten

Datum Uhrzeit Ort Bemerkung
Montag – Freitag

Mo bis Fr 08:00 – 13:00 Uhr

zusätzlich Mo, Di und Do 14:00 – 18:00 Uhr

Praxis Dr. Kielstein, Camburger Straße 91 Impfstoffe: Moderna und BioNTech 
Montag – Samstag

Mo und Di 08:00 – 13:00 und 14:00 – 19:00 Uhr

Mi und Fr 08:00 – 13:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 13:00 und 14:30 – 19:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr

Praxis Dr. Kielstein, An der Ringwiese 1

 

Impfstoffe: Moderna und BioNTech 
Wöchentlich Donnerstag  Praxis 
Dr. Alexander Winkler,
Nollendorfer Hof, Dornburger Staße 17b

Angepasster Omikron-Impfstoff

Termine können telefonisch unter 03641-443190 oder per mail über kontakt@ihr-hausarzt-jena.de vereinbart werden

Grippeschutzimpfung werktäglich ab 10 Uhr

 

Bitte denken Sie an eine FFP2-Maske und ein Ausweisdokument. Wenn vorhanden auch die Versichertenkarte und den Impfausweis mitbringen.

Sie können die Impfteams unterstützen, wenn Sie den Anamnesebogen bereits ausfüllen und mitbringen:

Hier finden Sie weitere Impfmöglichkeiten in Thüringer Impfzentren ohne Terminvereinbarung.

Auffrischungsimpfungen (Booster)

Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig. Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie in diesem Artikel.

Umfassende Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "zusammen gegen Corona": hier.

Eine Übersicht der empfohlenen Impfzeiträume/-abstände finden Sie auf dem Informationsportal "zusammen gegen Corona": hier

Das Land Thüringen empfielt aktuell Boosterimpfungen nach drei Monaten.

Für die Boosterimpfung sollte in jedem Fall ein mRNA-Impfstoff eingesetzt werden, also BioNTech oder Moderna. Die Stiko empfiehlt: Wenn möglich, sollte der gleiche mRNA-Impfstoff verwendet werden wie bei der zweiten Impfung. Das liegt daran, dass in den Studien der Hersteller, die für die Empfehlung der Stiko wichtig waren, nur BioNTech oder nur Moderna erwendet wurde. Mehr zum Impfstoff Monderna hier.

Die Stiko schreibt aber auch: Letztlich ist es egal, welcher dieser beiden Impfstoffe gespritzt wird. Moderna oder BioNTech - das macht keinen großen Unterschied. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Alle Menschen unter 30 Jahren und Schwangere sollten nur mit dem Impfstoff von BioNTech geboostert werden. Hintergrund sind neue Sicherheitsdaten zu Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myo- und Perikarditiden), die bei jungen Menschen nach Impfungen mit dem Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit BioNTech/Pfizer. Das heißt, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna wird nur noch Personen über 30 Jahren verabreicht.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt angesichts der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante nun auch allen Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren eine Covid-19-Auffrischimpfung (Stand: 13.01.2022). Die dritte Impfdosis mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer sollte in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden, teilte die beim Robert Koch-Institut angesiedelte Stiko heute mit. Der Schutz vor einer Corona-Infektionen durch die derzeit verfügbaren Impfstoffe nehme auch in der Altersgruppe der zwölf- bis 17-Jährigen nach wenigen Monaten ab. Bei der Omikron-Variante sei die Wirksamkeit der Impfung zudem deutlich geringer. Bisher hatte die Stiko eine Booster-Impfung nur allen Erwachsenen ab 18 Jahren empfohlen. Mehr dazu in der Pressemeldung.

Auffrischungsimpfungen erhält man bei Haus-, Fach- und Betriebsärzten und an allen Jenaer Impfzentren (AbbeCampus, Volksbad und Ziegesarstraße 19) sowie in den oben im Artikel genannten Praxen in Jena.

Darüber hinaus werden Termine über das Impfportal vergeben: www.impfen-thueringen.de oder die Rufnummer in Weimar: 0049 3643 - 49 50 490

Bitte beachten Sie, dass es bei der Telefon-Hotline zu Überlastungen kommen kann.

Hinweise zu Impfungen für Kinder unter 12 Jahren

Das Impfen von Kindern ab fünf Jahren wird viel Zeit beanspruchen. Denn kleinere Kinder können nicht einfach den Arm hinhalten und das war's. Hier braucht der Arzt immer eine Assistenz und doppelt so viel Zeit wie bei Erwachsenen oder Jugendlichen. 

Wenn Sie Fragen dazu haben, lassen Sie sich gerne schon jetzt von Ihrem Kinderarzt beraten.

Falls Sie gegenüber einer Impfung Ihrer Kinder bisher unentschlossen sind, empfehlen wir Ihnen die Informationsseite des Bundesgesundheitsministerium.
 

Corona Impfhotline der BARMER Jena, Telefon 0800 84 84 111

Die kostenlose Hotline mit medizinisch geschultem Personal steht uneingeschränkt rund um die Uhr zur Verfügung. Fragen zur Impfempfehlung für Kinder können dort gestellt werden.

Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.

In Abwägung aller bisher vorhandenen Daten empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.

Zudem weißt die die STIKO erneut und nachdrücklich darauf hin, dass Eltern, Lehrer:innen, Erzieher:innen sowie andere Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen dringend das Impfangebot inklusive Auffrischimpfung für sich wahrnehmen sollen.

Mehr hier.

Hinweise für Geimpfte und Genesene

Wer gilt als geimpft?

Eine Übersicht über Anforderungen für den vollständigen Impfschutz zeigt das Paul-Ehrlich-Institut.

Man muss im Besitz eines auf die Person ausgestellten Impfausweises sein. (und sollte darüber hinaus ein Ausweisdokument mit sich führen).

Wer gilt als genesen?

Als genesen gelten die Personen, deren Corona-Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt. Nicht ausreichend ist ein Nachweis eines Antikörpertests für Genesene.

Die genesene Person muss einen Nachweis mit sich führen. Dies kann ein positiver PCR-Test sein (ebenfalls mind. 28, max 3 Monate alt) oder eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung, die sich auf eine mittels PCR bestätigte durchgemachte Infektion stützt.

Der Fachdienst Gesundheit verschickt an alle in der Jenaer Statistik gemeldeten Genesenen eine Bescheinigung, die als Nachweis genutzt werden kann.

Grundsätzlich werden Geimpfte und Genesene den negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Grundsätzlich gelten die Abstands- und Hygieneregeln auch für Geimpfte und Genesene weiterhin. Das heißt Mindestabstand von 1,5 m und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sind weiterhin Pflicht.

Aufhebung der Kontaktbeschränkung, das heißt: es können sich Geimpfte oder Genesene aus mehreren Haushalten treffen. Geimpfte und Genesene gelten bei privaten Zusammenkünften nicht als weiterer Haushalt, das heißt wenn sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf, dürfen weitere Geimpfte Personen dazu kommen.

Für Geimpfte und Genesene wird die Ausgangssperre aufgehoben, das heißt sie dürfen auch zwischen 22:00 und 05:00 Uhr außerhalb der eigenen Wohnung/Unterkunft unterwegs sein.

Geimpfte und Genesene, die Kontaktpersonen zu einer positiv-getesteten Person sind und keine Symptome haben, müssen nicht in Quarantäne.

Geimpfte und Genesene müssen sich bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht in Quarantäne begeben. Beachten Sie aber bitte die konkreten Regelungen unter Quarantäne für Ein- und Rückreisende. Bei Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet besteht weiterhin die Pflicht zur Quarantäne.

Geimpfte und Genesene müssen überall dort, wo die Pflicht zum Vorlegen eines negativen Schnelltests besteht (Friseur, Click&Meet, Teilnahme an einer Veranstaltung oder am Präsenzunterricht eine Hochschule, einschließlich Hort- und Notbetreuung), keinen negativen Test vorweisen (aber den Impfausweis vorlegen).

Für eine Grundimmunisierung müssen sich Personen zweimal impfen lassen. Nach der zweiten Impfung dauert es ca. 14 Tage, bis der Schutz vollständig vorliegt. Ob, wie bei Influenza, die Impfung jedes Jahr erfolgen muss, ist noch offen.

Mehr Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium unter: Wie wirksam sind die mRNA-COVID-19-Impfstoffe?

Allgemeines zum Thema Impfen

Grundlegend hat das Bundesministerium durch die Nationale Impfstrategie ein Konzept für die größte Impfkampagne vorgelegt. Das Land Thüringen hat zudem die Kampagne Ärmel Hoch - Thüringen gegen Corona speziell für den Freistaat entwicklelt.

Das Gesundheitsministerium verantwortet ebenso die Organisation der Impfungen – von der Terminvergabe bis hin zur eigentlichen Impfung wird ausschließlich über das Land Thüringen geregelt. Dazu hat das Land die kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) mit der Organisation beauftragt. Als zentrale Informationsplattform dient Impfen Thüringen. Die Kommunen also auch die Stadt Jena haben lediglich die Aufgabe, bei der Bereitstellung von Impfzentren vor Ort (Räumlichkeiten) zu unterstützen.

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten.

Die bisher häufigsten Nebenwirkungen sind Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit und Kopfschmerzen. Eine Übersicht zu allen in der Testphase aufgetretenen Impfreaktionen und Nebenwirkungen finden Sie beim RKI unter dem Punkt „Wirksamkeit und Sicherheit“.

Das Paul-Ehrlich-Institut informiert wöchentlich über Impfstoff-Nebenwirkungen, die während der gegenwärtigen Impfphase auftreten. Dort können Sie auch bei Ihnen auftretende Nebenwirkungen melden.

Dazu schreibt das Bundesgesundheitsministerium Folgendes:

Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung auch über die eigens entwickelte App, die Safe Vac App 2.0 des PEI, erfolgen. Diese App ist in den App Stores verfügbar.

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Zu gesundheitlichen Fragen die Impfung betreffend, ist der Hausarzt die erste Adresse. Auch Ärzte, die die Impfstellen besetzen, führen Beratungsgespräche durch.

Inhaltliche und organisatorische Fragen zur Impfung adressieren Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens oder an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117:

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Zum Hospitalgraben 8
99425 Weimar

Tel.: 0049 3643 4920490
Fax: 0049 3643 559-191
E-Mail: corona-impfen@kvt.de

Sie haben auch die Möglichkeit, unter der Telefonnummer 0049 800 8484111 (BARMER Krankenkasse) Ihre Fragen zur Impfung zu stellen.