
Aufhebung vieler Corona-Schutzmaßnahmen ab 02.02.2023
- Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben
- Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen bleibt bestehen
- Isolationspflicht bei positivem Test auf das SARS-CoV-2-Virus entfällt
- Empfehlung zur freiwilligen Absonderung von mindestens fünf Tagen bis längstens zehn Tagen.
- Ein positiver Selbsttest muss nicht mehr durch ein zertifiziertes Testzentrum oder durch einen PCR-Test bestätigt werden.
- Für positiv getestete Beschäftigte und Besuchende gilt weiterhin in medizinischen Einrichtungen (wie z. B. Klinken, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Pflege usw.) und Gemeinschaftsunterkünften ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot.
- Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen und vorliegender 48-stündiger Symptomfreiheit längstens nach Ablauf von zehn Tagen oder bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
⚓ Aktuelle Lage
Informationsseiten | Aktuelle Karte 7-Tage-Inzidenz für Jena sowie weitere Gebiete |
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Die aktuellen Infektionszahlen sind im Dashboard des RKI oder auf den Informationsseiten des Landes Thüringen ersichtlich. |
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⚓ Aktuelle Verordnung
- Thüringer Corona-Verordnung, gültig bis 07.04.2023
Allgemeine Empfehlungen
Mindestabstand
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, zu reduzieren.
Bei privaten Zusammenkünften in geschlossenen Räumen wird empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, die allgemeine Hygiene zu beachten und für ausreichend Belüftung zu sorgen. Sofern die Möglichkeit besteht, wird empfohlen, private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume abzuhalten.
Es wird dringend empfohlen, wo immer möglich und zumutbar, einen Mindestabstand von wenigstens 1,5 Metern einzuhalten.
Basismaßnahmen
OP-Maske / FFP2-Maske
Die Maskenempfehlung gilt allgemein in geschlossenen Räumen.
Maskenpflicht (medizinische Maske) in folgenden geschlossenen Räumen
- Busse und Bahnen des Nahverkehrs
- Obdachlosen/Asylbewerberheimen
Maskenpflicht (FFP-2-Maske)
- Busse und Bahnen des Fernverkehrs
- Praxen und medizinische Einrichtungen
- Kranken- und Reha-Einrichtungen (weitreichende Ausnahmen für behandelte und gepflegte Personen)
- (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen, Wohnformen für Menschen mit Behinderungen (weitreichende Ausnahmen für behandelte und gepflegte Personen)
- Ambulante Pflegedienste und ähnliche Angebote
Betretungs- und Tätigkeitsverbot für positiv getestete Personen in mezinischen Einrichtungen
Für positiv getestete Beschäftigte und Besucher gilt in medizinischen Einrichtungen (wie z. B. Klinken, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Pflege usw.) und Gemeinschaftsunterkünften ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot.
Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen und vorliegender 48-stündiger Symptomfreiheit längstens nach Ablauf von zehn Tagen oder bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
⚓ Corona-Impfung
Alle Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf: Corona-Impfung. Die Stadt Jena vergibt keine Impftermine. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung oder telefonisch unter 0049 3643 4950490.
⚓ Testung
Informationen zu Corona-Testung, Schnelltestzentren und Selbsttest
Was muss vor der Schnelltestung beachtet werden?
Sie sollten bitte ca. 30 Minuten vorher weder Zähne putzen, noch Kaugummi kauen, noch rauchen oder Bonbons lutschen.
Wie verhalte ich mich, wenn das Testergebnis meines Selbsttests positiv ist?
Es besteht seit dem 02.02.2023 keine Pflicht mehr zur Quarantäne. Der Gesetzgeber empfiehlt weiterhin eine freiwillige Absonderung von mindestens fünf Tagen bis längstens zehn Tagen.
Wie unterscheiden sich klassischer PCR-Test und Schnelltest
Klassischer PCR-Test
- Test weist das Erbgut des Coronavirus (SARS-CoV-2) nach (PCR = Polymerasekettenreaktion).
- Test gilt als das sicherste Verfahren, eine Infektion festzustellen.
- PCR-Tests sind immer Momentaufnahmen, erfassen aber sicher auch niedrige Mengen an Viruserbgut im Nasen-Rachen-Raum.
- Es dauert längere Zeit, bis Ergebnisse vorliegen (derzeit ca. 24 Stunden).
- Abstrich aus Mund-, Nasen- oder Rachenraum
- Proben werden in Laboren analysiert.
- Einsatz bei Personen mit corona-typischen Symptomen, Kontaktpersonen der Kategorie I, vor einer geplanten Operation, bei Ausbrüchen, bei Risikoanzeige in der Corona-Warn-App
PCR-Schnelltest
- Test wie klassischer PCR-Test, beruht auf Nachweis des Erbguts des Virus
- Abstrich aus Mund-Rachen-Raum direkt vor Ort (Point-of-Care)
- „Kartuschentests“: Haben (vereinfacht gesagt) das Labor in einem kleinen Kasten integriert, daher entfällt Transportzeit zum Labor, somit schnelle Ergebnisse (wenige Stunden).
- Tests sind aber weniger zuverlässig.
- Einsatz in Situationen, bei denen schnell herausgefunden werden muss, ob Person infektiös ist (Notaufnahmen, Ambulanzen, Pflegeeinrichtungen…), auch in einigen Haus- und Kinderarztpraxen im Einsatz
Antigen-Schnelltest
- Schnelltest bestätigt den direkten Erregernachweis.
- relativ neu auf dem Markt zugelassen
- ähnlich Schwangerschaftstest: Patientenprobe (z. B. Speichel, Nasenabstrichmaterial) wird entnommen und mit Lösung gemischt, dann Aufbringen auf Testkit
- Im Unterschied zu PCR-Tests weisen sie nicht das Erbmaterial des Virus nach, sondern Eiweißfragmente (Proteine) von SARS-CoV-2-Viren, die sogenannten Antigene.
- Testdurchführung erfolgt direkt am Point-of-Care (Arztpraxis, Testzenten, Pflegeheime...) durch einen infektionsschutzrechtlich befugten Dritten.
- Tests liefern schnelles Ergebnis (ca. 15 Minuten).
- Nachteil: Bei geringer Anzahl der Viren können falsch negative Ergebnisse resultieren, selten kann ein Test auch falsch positiv sein. An jeden positiven Schnelltest muss sich eine PCR-Testung anschließen, um das Ergebnis zu bestätigen. Solange bis das PCR-Testergebnis vorliegt, muss die Person in Quarantäne verbleiben.
Antikörper-Test
- erfassen nicht Virus selbst, sondern Reaktion des Immunsystems auf Erreger (Antikörper), zeigt durchgemachte Infektion an
- nicht geeignet, um akute Infektion nachzuweisen, daher keine Alternative zum PCR-Test
- Es gibt Antikörpertests in Form von Labor- oder Schnelltests.
- für bestimmte Berufsgruppen (Pflege, medizinisches Personal, bestimmte Risikogruppen…) und unter besonderen Fragestellungen
- Aussagekraft des Antikörpertests derzeit unklar, Dauer des Antikörpernacheises Gegenstand der Forschung
⚓ Mund-Nasen-Bedeckung
Wo muss welche Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?
Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2)
Positiv getestete Personen auf das SARS-CoV-2-Virus müssen in geschlossenen Räume und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske tragen.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht in medizinischen Eirichtungen.
Ausnahmen der Maskenpflicht
Die Verpflichtung zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske besteht nicht für:
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Wie verwende ich die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung richtig?
Die gegenüber Community-Masken höhere Schutzwirkung von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen wird nur erreicht, wenn Sie die Mund-Nasen-Bedeckung richtig tragen. Nur so können Sie das Risiko deutlich verringern, sich und andere mit dem Coronavirus anzustecken. Folgendes sollten Sie deshalb beachten:
- Wenn möglich, waschen Sie sich vor Gebrauch der medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung gründlich die Hände mit Seife.
- Fassen Sie die Maske immer nur an den Bändern an.
- Ziehen Sie die Bänder über beide Ohren.
- Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen gut passen.
- Die Maskenränder sollten eng am Gesicht anliegen, sodass keine Luft mehr an der Maske vorbei ein- oder ausgeatmet werden kann.
- Wenn die Maske durchfeuchtet oder nass geworden ist, zum Beispiel durch Speichelauswurf oder auch Regen, sollte sie abgenommen und ausgetauscht werden.
- Benutzen Sie beim Abnehmen der Maske nur die Bänder und berühren Sie möglichst nicht den Vliesstoff.
Für das Tragen von FFP-2 oder FFP-3-Masken gibt es weitere Hinweise. Sie zu beachten, ist wirklich wichtig: Die Maske schützt Sie nur dann, wenn sie richtig getragen wird – undichte Stellen erhöhen das Infektionsrisiko.
- Ihre Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Die Ränder der Maske sollten eng anliegen und keine Luftströme an der Maske vorbei erlauben. Das heißt, dass Sie die Drahtbügel dicht an den Nasenrücken drücken müssen, so dass die Maske Ihrer Gesichtsform angepasst ist. Häufig lassen sich die Masken auch nur mithilfe spezieller Haltebänder und Schaumstoffabdichtungen an der Nase ohne Randöffnungen benutzen.
- Bitte testen Sie bei der ersten Verwendung, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Bitte wechseln Sie Ihre Maske, sobald sie durchfeuchtet ist. Hinweise zur Wiederverwendung finden Sie im folgenden Abschnitt.
- Bitte nehmen Sie Ihre Maske stets über die Bänder ab und berühren dabei nicht die Vorderseite.
- Unterschied zwischen Masken mit und ohne Ausatemventil: Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete als auch die ausgeatmete Luft. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten somit kaum Fremdschutz.
Bartträger
Bartträgern wird vor dem Tragen von FFP2- oder FFP3-Masken eine Rasur empfohlen, da sonst der Schutz nicht gewährleistet wird. Allerdings darf man in Thüringen auf die medizinische OP-Maske ausweichen – und dafür muss der Bart nicht weg.
FFP2-Masken sind eigentlich zur einmaligen Verwendung gedacht. Im Bereich des Arbeitsschutzes werden sie z. B. am Ende eines Arbeitstages entsorgt. Oder sie müssen schon früher ausgetauscht werden, wenn sie z. B. verschmutzt oder durchfeuchtet sind.
Für den Fall, dass FFP2-Masken nur kurzzeitig getragen werden, wie etwa beim Einkaufen oder im ÖPNV, gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte Hinweise zur Wiederverwendung.
Kann ich die Masken wiederverwenden?
FFP2-Masken (oder Masken mit vergleichbarer Schutzwirkung) sind fast ausschließlich zur einmaligen Verwendung mit Entsorgung am Ende z. B. eines Tages gedacht, d. h. eine Aufbereitung ist im Regelfall nicht möglich. Ein Wechsel der Maske ist zudem bei Durchfeuchtung oder Kontamination erforderlich. Zur möglichen Mehrfachverwendung sowie zur korrekten Anwendung verweisen wir auf die Ausführungen des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte.
Konkrete Hinweise zur eigenverantwortlichen Desinfektion und privaten Wiederverwendung erhalten Sie bei der FH Münster, die gefördert durch das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte verschiedene Verfahren geprüft hat.
1. Desinfektionsverfahren: 7 Tage Trocknen bei Raumluft
SARS-CoV-2 ist auch bei Raumtemperatur über einen langen Zeitraum auf Maskenmaterialien infektiös. Wenn Sie die FFP2-Maske z. B. an einem Montag zum Einkaufen oder im ÖPNV benutzen, lassen Sie die Maske die nächsten sechs Wochentage bei Raumluft trocknen (am besten luftig aufgehängt). Und wenn wieder Montag ist, also genau nach einer Woche, können Sie die Maske wieder benutzen.
2. Trocknen im Ofen bei 80° C bei Ober- und Unterhitze
Mit dem Verfahren "Trockene Hitze 80° C für 60 Minuten" kann SARS-CoV-2 vollständig inaktiviert werden. Außerhalb des Backofens ist dar saubere Backofenrost / das Gitter mit Backpapier zu belegen. Legen Sie die trockene Maske und ein Braten- bzw. Backofenthermometer auf das Backpapier, belassen es aber noch außerhalb des Ofens. Stellen Sie den Backofen auf 80° C Ober- und Unterhitze (es ist nicht bekannt, ob sich bei Umluft/Heißluft Erreger von der Maske lösen können) ein.
Worauf muss ich beim Erwerb von FFP2-Masken achten?
Die wichtigsten Merkmale bei FFP2-Masken, auf die man beim Kauf achten sollte, sind:
- Angabe des Herstellers und eindeutige Kennzeichnung des Modells,
- Klasse (FFP2),
- Angabe von Nummer und Jahr der zu Grunde liegenden Norm,
- Mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften,
- Kennzeichnung NR (not reusable = nicht wiederverwendbar) oder R (reusable = wiederverwendbar),
- Eine vierstellige Kennnummer gibt Auskunft darüber, welche Prüfstelle die Qualität der FFP2-Masken überwacht. In der NANDO-Datenbank kann man sich mit Hilfe der Kennnummer die entsprechende Prüfstelle anzeigen lassen,
- Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache.
⚓ Kontakt
Fragen zu Corona
Kontakt zum Gesundheitsamt
Für Fragen zu Corona, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@jena.de. Wir leiten wochentags ihr Anliegen schnell an die/den richtige Ansprechpartner:in weiter.
Als infizierte Person nutzen Sie bitte dieses Kontaktfomular.
Als Kontaktperson nutzen Sie bitte dieses Formular.