Infektionskrankheiten
Eine Vielzahl aller Krankheiten in Deutschland sind übertragbare Krankheiten, also Infektionskrankheiten.
Damit sind diese Erkrankungen von großer Bedeutung sowohl für die Bevölkerung als auch für die Krankenversorgung. Effiziente Strukturen sind notwendig, um Infektionskrankheiten verhüten, erkennen, kontrollieren und bekämpfen zu können.
Bei Fragen zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wenden. Die Grundlagen für die Arbeit des Teams Infektionsschutz im Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Länderverordnungen.
Öffnungszeiten
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Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie gern telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.
Rechtsgrundlagen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung (ThürIfKrMVO)