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Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen oder Alten- und Pflegeheime) werden infektionshygienisch durch das Gesundheitsamt überwacht und zu hygienischen Fragestellungen beraten.

Die Durchführung der Überwachung beruht auf der gesetzlichen Grundlage der § 33 Infektionsschutzgesetz, § 36 Infektionsschutzgesetz und des § 6 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Folgende Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt:

  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Horte sowie sonstige Ausbildungseinrichtungen
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Kindertagespflegeeinrichtungen (Tagesmütter)
  • Kinderspielplätze
  • öffentlich zugängliche Sportstätten
  • Bäder und Badestellen
  • Alten- und Pflegeheime
  • ambulante Pflegedienste
  • voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
  • Rettungsdienste
  • Blutspende
  • Tattoo-Studios
  • Obdachlosenunterkunft
  • Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/Flüchtlinge
  • Beherbergungsstätten (Schullandheim, Hotels), Camping- und Zeltlagerplätze
  • kosmetische Fußpflege

Die Kontrollen der Einrichtungen erfolgen routinemäßig in bestimmten zeitlichen Intervallen.

Bei Bedarf (z. B. Beschwerden, gehäuftes Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten) finden jedoch auch unangekündigte, anlassbezogene Begehungen statt.

Während der Begehungen wird das Hygieneregime der Einrichtung, u. a. der einrichtungsspezifische Hygieneplan und der Reinigungs- und Desinfektionsplan überprüft. Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, so legt das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände fest.

Tag

Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00  – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00  – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00  – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00  – 12:00 Uhr

Vereinbaren Sie gern telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.