Öffentliche Einrichtungen
Infektionshygienische Überwachung
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen oder Alten- und Pflegeheime) werden infektionshygienisch durch das Gesundheitsamt überwacht und zu hygienischen Fragestellungen beraten.
Die Durchführung der Überwachung beruht auf der gesetzlichen Grundlage der § 33 Infektionsschutzgesetz, § 36 Infektionsschutzgesetz und des § 6 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Einrichtungen gemäß § 33 und § 36 Infektionsschutzgesetz
Folgende Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt:
- Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Horte sowie sonstige Ausbildungseinrichtungen
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Kindertagespflegeeinrichtungen (Tagesmütter)
- Kinderspielplätze
- öffentlich zugängliche Sportstätten
- Bäder und Badestellen
- Alten- und Pflegeheime
- ambulante Pflegedienste
- voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Rettungsdienste
- Blutspende
- Tattoo-Studios
- Obdachlosenunterkunft
- Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/Flüchtlinge
- Beherbergungsstätten (Schullandheim, Hotels), Camping- und Zeltlagerplätze
- kosmetische Fußpflege
Begehung
Die Kontrollen der Einrichtungen erfolgen routinemäßig in bestimmten zeitlichen Intervallen.
Bei Bedarf (z. B. Beschwerden, gehäuftes Auftreten meldepflichtiger Infektionskrankheiten) finden jedoch auch unangekündigte, anlassbezogene Begehungen statt.
Während der Begehungen wird das Hygieneregime der Einrichtung, u. a. der einrichtungsspezifische Hygieneplan und der Reinigungs- und Desinfektionsplan überprüft. Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, so legt das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Missstände fest.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie gern telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.