Badewasser
Hygiene und Wasserqualität
Für viele Menschen bedeutet ein Besuch in den Bädern der Stadt Jena Erholung und sportliche Betätigung im und am Wasser.
Damit keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, zu befürchten ist, werden öffentliche Schwimm- und Badebecken sowie Badegewässer durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Jena routinemäßig und auch anlassbezogen (z. B. Beschwerden) infektionshygienisch überwacht.
Zu einer Schwimmbadanlage (z. B. Galaxsea) gehören neben dem/den Schwimm- und Badebecken auch Umkleide- und Duschräume, Sitz- und/oder Liegemöglichkeiten und - für die Badegäste meist nicht sichtbar - die technische Badewasseraufbereitungsanlage.
Die Überwachung der Badegewässer (z. B. Südbad Schleichersee) erfolgt kurz vor und während der Badesaison durch Besichtigungen der Badestelle und deren Umgebung im Hinblick auf mögliche Verunreinigungsquellen und die Entnahme, Untersuchung und Analyse von Wasserproben hinsichtlich der Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Parameter.
Neben der Überwachung bietet das Gesundheitsamt Jena auch Beratungen zu badewasserassoziierten Erkrankungen an.
Weitere Informationen über die Wasserqualität und die Hygiene in öffentlichen Bädern können Sie im Serviceportal finden.
Beitrag des Badegastes zur Hygiene
Auch als Badegast können sie persönlich zur Hygiene beitragen.
Jeder Badegast bringt durch Ausscheidungen und Abschwemmung vom Körper Verunreinigung wie Schweiß- und Harnbestandteile, Mikroorganismen und Körperpflegemittel in das Badewasser.
Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser fern gehalten und damit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert werden. Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen.
Im Barfußbereich sollten immer Badeschuhe getragen werden.
Schwimm- und Badebecken
Einwandfreie hygienische Verhältnisse und keinerlei gesundheitliche Gefährdung für den Badbesucher sind in Schwimm- und Badebecken gegeben, wenn die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie die Forderungen aus den hieraus abgeleiteten Verordnungen und Regelwerken eingehalten werden.
Rechtsgrundlagen zu Schwimm- und Badebecken
- Infektionsschutzgesetz
- Ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen
- DIN 19643 - Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
- Empfehlung des Umweltbundesamtes „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“
EU-Badegewässer
Das Gesundheitsamt Jena kontrolliert natürliche EU-Badegewässer gemäß der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwQuBwVO).
Die Überwachung der Badegewässer erfolgt kurz vor und während der Badesaison durch Besichtigungen der Badestelle und deren Umgebung im Hinblick auf mögliche Verunreinigungsquellen und die Entnahme, Untersuchung und Analyse von Wasserproben hinsichtlich der Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Parameter.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EW
- Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO)
- Empfehlung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterientoxinen des Umweltbundesamtes
- DIN EN ISO 19458 Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen
Bekanntgabe der Badegewässerliste
Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 12 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (ThürBgwVO) vom 30.06.2009: Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena gibt bekannt, dass gemäß § 14 Abs. 1 der ThürBgwVO eine Liste der Badegewässer erstellt wird.
Nach § 12 der ThürBgwVO können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen. Anfragen, Anregungen und Informationen zu dem Badegewässer in der Stadt Jena können bis zum 1. April des Jahres an das:
Gesundheitsamt der Stadt Jena
Lutherplatz 3
07743 Jena
Telefonnummer 0049 3641 49-3293 oder per E-Mail an gesundheitsamt@jena.de gerichtet werden.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie gern telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.