
Der Fachdienst Gesundheit führt in allen Jenaer Schulen Reihenuntersuchungen von Schülern und Schülerinnen durch.
Im Rahmen der Schulgesundheitspflege erfolgt während der Schulzeit die Untersuchung der Schüler:innen der Klassenstufen 4 und 8 aller Schularten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
Zusätzlich werden Schüler:innen an Sportgymnasien und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mindestens im Abstand von zwei Jahren (in der Regel in der Klassenstufe 2, 6 und 10) untersucht.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst vertritt die gesundheitlichen Belange der Schüler:innen gegenüber der Schule im Sinne eines Betriebsarztes.
Die Untersuchung findet in der Schule statt.
Untersuchungsablauf
- Hör- und Sehtest
- Messung von Körpergröße und Körpergewicht
- körperliche Untersuchung
- Überprüfung des Impfschutzes sowie Impfberatung
Alle erhobenen Daten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Schüler:innen erhalten das Untersuchungsergebnis als schriftliche Mitteilung für ihre Sorgeberechtigten in einem verschlossenen Umschlag ausgehändigt .
Mit den Schulen werden Termine zur Reihenuntersuchung der einzelnen Klassen während der Schulzeit vereinbart.
Die Schüler:innen erhalten über die Schule einen Fragebogen mit Einladung sowie ein Informationsblatt zur Untersuchung und zum Datenschutz.
Bei Fehlen einer Schüler:in erfolgt diese Pflichtuntersuchung – wenn möglich – mit einer anderen Klasse der Schule oder nach schriftlicher Einladung im Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt).
- ausgefüllter Fragebogen (erhalten die Schüler:innen über die Schule oder können unter Downloads abgerufen werden)
- Impfausweis
Es gibt keine öffentliche Sprechstunde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit einem Ansprechpartner.
- §§ 55 und 57 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in Verbindung mit §§ 1 bis 4 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung (ThürSchulgespflVO)
- §§ 119 und 120 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)