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Krankenhaushygiene

Medizinische Einrichtungen wie z. B. das Universitätsklinikum Jena oder Arztpraxen in der Stadt Jena werden infektionshygienisch durch den Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena überwacht.

Medizinische und pflegerische Einrichtungen im ambulanten und stationären Versorgungsbereich der Stadt Jena werden infektionshygienisch durch das Gesundheitsamt überwacht. Insbesondere sind das

  • das Universitätsklinikum sowie
  • Tageskliniken,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • das Geburtshaus,
  • Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • ambulante Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen und
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (z. B. invasiv tätige Heilpraktiker).

Die Überwachung erfolgt je nach Risikoeinstufung der Einrichtungen routinemäßig in bestimmten zeitlichen Intervallen. Bei Bedarf (z. B. Beschwerden) findet jedoch auch eine unangekündigte, anlassbezogene Begehung statt.

Begehung

Im Vorfeld der Begehung erfolgt eine telefonische Terminabstimmung. Über den Ablauf der Begehung, die Anwesenheit von erforderlichen verantwortlichen Ansprechpartnern der Praxis oder das Vorhalten wichtiger hygienerelevanter Dokumente zur Einsicht können Sie telefonisch Auskunft erhalten. Nach der Begehung erhält die Einrichtungsleitung ein Begehungsprotokoll, in welchem Mängel und Fristen zur Behebung der Mängel aufgezeigt sind.

Bereitzuhaltende Unterlagen

  • Hygieneplan
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • ggf. Validierungsbericht im Rahmen der Medizinprodukteaufbereitung
  • Schulungsnachweise z. B. Hygieneschulung, ggf. Sachkundelehrgang zum Erwerb der Sachkenntnis gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis

Bauvorhaben

Vor der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden mit hygienerelevanten Funktionsbereichen in

  • Krankenhäusern,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • Dialyseeinrichtungen und
  • Tageskliniken

muss durch einen Krankenhaushygieniker (§ 6 ThürmedHygVO) ein Gutachten über die Erfüllung der baulich-funktionellen Voraussetzungen für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Hygiene (Hygienegutachten) erstellt werden.

Zugleich ist das zuständige Gesundheitsamt am Bauvorhaben zu beteiligen.

Vor Inbetriebnahme ist dem Gesundheitsamt eine vom verantwortlichen Planer und vom Träger der Einrichtung unterzeichnete Erklärung zur Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen vorzulegen.

Tag

Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00  – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00  – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00  – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00  – 12:00 Uhr

Vereinbaren Sie gern telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.