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Kita-Untersuchung

Im Vorschulalter gibt es für alle Kinder ein Untersuchungsangebot in der Kindertagesstätte oder im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Diese Vorsorgeuntersuchung ist ein Präventionsangebot für Kinder 2 Jahre vor der Einschulung und wird in der Regel in der Kindertagesstätte durchgeführt.

Sie dient als Ergänzung zur kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Entwicklung Ihres Kindes, auch im Hinblick auf die bald anstehende Einschulung.

Für diese freiwillige Untersuchung benötigen wir in der Kita das schriftliche Einverständnis mindestens eines Sorgeberechtigten oder sie vereinbaren direkt einen Termin im Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt).

Untersuchungsablauf

  • die Prüfung der Sinnesorgane (Sehen und Hören)
  • Messung von Körpergröße und Körpergewicht
  • eine körperliche Untersuchung
  • Beurteilung der Körpermotorik
  • Beurteilung der Sprache

Über das Untersuchungsergebnis werden Sie, bei Durchführung in der Kita, schriftlich informiert.

Alle erhobenen Daten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht sowie dem Datenschutz.

In der Kindertagesstätte

Findet die Untersuchung in der Kindertagesstätte Ihres Kindes statt, wird dazu im Vorfeld ein Termin mit der Kita-Leitung vereinbart.

Wenn Sie als Eltern dieses Angebot für Ihr Kind nutzen möchten, fragen Sie Ihre Kita-Leitung, wie Sie es anmelden können.

Die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten zur Untersuchung ist bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Fragebogens nicht notwendig, aber auf Wunsch möglich.

Im Gesundheitsamt

Für Kinder, die zum Untersuchungstag nicht in der Kindertagesstätte sind oder deren Eltern kein Angebot in der Kita erhalten haben, vereinbaren Sie bitte direkt einen Termin beim Kinder-und Jugendärztlichen Dienst.

  • ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen (erhalten die Eltern über die Kindertagesstätte oder kann unter Downloads abgerufen werden)
  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis des Kindes

Es gibt keine öffentliche Sprechstunde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit einem Ansprechpartner.

 

  • § 18 Abs. 3 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG)